Nachdem es mir wieder viel besser geht und ich sogar wieder arbeiten gehen kann, ist nach dem Tod von Winnie bei mir der Wunsch gewachsen, wieder Katzen ein Zuhause zu schenken.
Ich wohne in einem Hochhaus mit einer Loggia und habe wegen der Balkonsicherung beim Verwalter des Objektes über meinen Vermieter angefragt, ob ich meinen Balkon sichern darf. Folgende Antwort habe ich erhalten.
Die Anbringung eines Katzenschutznetzes stellt eine bauliche Veränderung dar.
Dies bedarf einer positiven Beschlussfassung auf einer Eigentümerversammlung.
Sollten Sie die Vormerkung eines Tagesordnungspunktes wünschen, bitten wir um Bestätigung per E-Mail
Mein Balkon geht nach hinten raus und ist von der Strasse und sonstigen Wegen nicht zu sehen und also auch keine optische Veränderung des Objektes. Was fällt euch noch ein was ich zur Unterfütterung des Anliegens vorbringen könnte. Oder kennt ihr Urteile von Gerichten, die mein Anliegen unterstützen.




